- Kontakt und Beratung mit dem Auftraggeber zu allen mit der Vermietung des Objektes zusammenhängenden Fragen, außer steuerlicher Beratung
- Verhandlungen mit allen Dienstleistern und Handwerkern
- Abschluss aller notwendigen Verträge nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
- Überwachung der Dienstleister und Handwerker
- Abschluss von Mietverträgen im Namen des Auftraggebers zu bestmöglichen Konditionen
- Abnahme und Übergabe von Wohn- und Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel
- Räumung von Wohn- und Gewerbeeinheiten bei ausgesprochenen Kündigungen, nach Absprache mit dem Eigentümer und unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes
- Regelmäßige Besichtigung der Verwaltungsobjekte zur Kontrolle der Einhaltung der Mieterpflichten, wie zum Beispiel der Hausordnung