Allgemeine Verwaltung

  • Kontakt und Beratung mit dem Auftraggeber zu allen mit der Vermietung des Objektes zusammenhängenden Fragen, außer steuerlicher Beratung
  • Verhandlungen mit allen Dienstleistern und Handwerkern
  • Abschluss aller notwendigen Verträge nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Überwachung der Dienstleister und Handwerker
  • Abschluss von Mietverträgen im Namen des Auftraggebers zu bestmöglichen Konditionen
  • Abnahme und Übergabe von Wohn- und Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel
  • Räumung von Wohn- und Gewerbeeinheiten bei ausgesprochenen Kündigungen, nach Absprache mit dem Eigentümer und unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes
  • Regelmäßige Besichtigung der Verwaltungsobjekte zur Kontrolle der Einhaltung der Mieterpflichten, wie zum Beispiel der Hausordnung